Haftung für Gästebucheinträge
Nach der Ansicht des Landgerichts (LG) Düsseldorf (Aktenzeichen 2a O 312/01) macht sich der Betreiber die Inhalte der Gästebucheinträge zu Eigen, wenn er sie länger als eine Woche unverändert lässt und ist daher dafür haftbar. Wir machen daher darauf aufmerksam, dass wir beleidigende, politisch radikale und rechtswidrige Einträge im Gästebuch der Outta Limits Webseite zensieren werden. Sofern eine gültige Emailadresse angegeben ist wird der Autor davon in Kenntnis gesetzt.
Christian Eichhorn Webmaster von www.outtalimits.de
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